Die ÖNACE fasst Arzt- und Zahnarztpraxen in der Gruppe 86.2 zusammen und trennt in Klassen. Wie genau sich Zahnarztpraxen auswählen lassen, hängt von der Quelle ab; wir sagen es im Angebot.
Q 86–88 · S 96.02 · S 96.04
Arzt- und Zahnarztordinationen, Krankenanstalten, Pflegeheime und mobile Dienste, Physiotherapie und andere Gesundheitsberufe sowie Friseur-, Kosmetik-, Massage- und Wellnessbetriebe: für Medizinprodukte- und Praxisbedarfshändler, Softwareanbieter und Dienstleister.
Unsere Datenbank Österreich umfasst 218 653 Einträge (Stand 3. November 2026); sie sind noch keiner Branche zugeordnet. Den verfügbaren Umfang für diese Branche nennen wir im Angebot.
Export der ganzen Branche: 319 € (Endpreis). Auswahlen nach Bundesland, Bezirk oder eigenen Filtern kalkulieren wir auf Anfrage.
Amtliche Statistik: 106 271 Unternehmen in Österreich laut Statistik Austria, Leistungs- und Strukturstatistik 2024 (Tabelle G_UNT1) (Berichtsjahr 2024, Tabelle erstellt am 30.06.2026). Abschnitt Q Gesundheits- und Sozialwesen (83 877) sowie die Klassen 96.02 Frisör- und Kosmetiksalons (18 884) und 96.04 Saunas, Solarien, Bäder und Ähnliches (3 510). Gezählt werden Unternehmen, nicht Standorte: Ein Träger mit mehreren Häusern zählt einmal. Das ist die Größe des Markts, nicht der Umfang unserer Datenbank.
Die Branche umfasst den ÖNACE-Abschnitt Q (Gesundheits- und Sozialwesen) sowie die Klassen 96.02 (Frisör- und Kosmetiksalons) und 96.04 (Saunas, Solarien, Bäder und Ähnliches). Gezählt werden Unternehmen, nicht Standorte.
Laut Statistik Austria ist das Gesundheitswesen (Abteilung 86) mit den Ordinationen der größte Teil; Friseur- und Kosmetiksalons sind die zweitgrößte Gruppe.
| ÖNACE 2008 | Amtliche Bezeichnung | Für die Auswahl |
|---|---|---|
| 86.1 | Krankenhäuser | Krankenanstalten und Kliniken |
| 86.2 | Arzt- und Zahnarztpraxen | Ordinationen; Allgemein- und Fachärzte, Zahnärzte |
| 86.9 | Gesundheitswesen a. n. g. | Physiotherapie, Psychotherapie, Hebammen, andere Gesundheitsberufe |
| 87 | Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) | Alten- und Pflegeheime |
| 88 | Sozialwesen (ohne Heime) | mobile Pflege, Kinderbetreuung, soziale Dienste |
| 96.02 | Frisör- und Kosmetiksalons | Friseure, Kosmetik, Fußpflege |
| 96.04 | Saunas, Solarien, Bäder u. Ä. | Wellness- und Massagebetriebe |
Für Gesundheitsberufe gibt es öffentliche Register. Sie dienen der Auskunft über die Berufsberechtigung.
Diese 15 Spalten sind vorgesehen.
Die Branche verbindet sehr unterschiedliche Betriebe. Ein Anbieter von Praxissoftware braucht 86.2, ein Lieferant für Pflegebedarf 87 und 88, ein Kosmetikgroßhändler 96.02. Nennen Sie in der Anfrage die Gruppe, nicht nur die Branche.
Fachrichtungen von Ordinationen (zum Beispiel Zahnmedizin oder Orthopädie) unterscheidet die ÖNACE nur grob. Eine feinere Auswahl hängt davon ab, ob die Quelle die Fachrichtung nennt.
Werbe-E-Mails und Werbeanrufe an Ordinationen brauchen eine vorherige Einwilligung (§ 174 TKG 2021). Für Produktinformation ist der Brief üblich.
Wir vertreiben Sterilisationsgeräte und suchen Zahnarzt- und Arztordinationen (86.2) in Tirol und Vorarlberg mit vollständiger Anschrift, für eine Postaussendung. Wie viele Datensätze sind das, und von wann sind die Daten?
Einsatz
Ordinationen eines Bundeslands für Postaussendung und Außendienst.
Marktgröße je Gruppe und Region abschätzen.
Salons einer Stadt als Kunden für den Großhandel.
Pflegeeinrichtungen als Arbeitgeber einer Region.
Fragen
Die ÖNACE fasst Arzt- und Zahnarztpraxen in der Gruppe 86.2 zusammen und trennt in Klassen. Wie genau sich Zahnarztpraxen auswählen lassen, hängt von der Quelle ab; wir sagen es im Angebot.
Ja, Friseur- und Kosmetiksalons (96.02) gehören zu dieser Branche. Sie lassen sich getrennt von den Gesundheitsberufen anfragen.
Ein Werbeanruf braucht nach § 174 Abs. 1 TKG 2021 eine vorherige Einwilligung, auch gegenüber Praxen. Einzelheiten: B2B-Werbung und § 174 TKG 2021.
106 271 Unternehmen in Österreich laut Statistik Austria, Leistungs- und Strukturstatistik 2024 (Tabelle G_UNT1) (Berichtsjahr 2024, Tabelle erstellt am 30.06.2026). Abschnitt Q Gesundheits- und Sozialwesen (83 877) sowie die Klassen 96.02 Frisör- und Kosmetiksalons (18 884) und 96.04 Saunas, Solarien, Bäder und Ähnliches (3 510). Gezählt werden Unternehmen, nicht Standorte: Ein Träger mit mehreren Häusern zählt einmal. Das ist eine Zahl der amtlichen Statistik und nicht der Umfang unseres Datensatzes.
Format, Quellen, Preis und Werberecht (§ 174 TKG 2021): Fragen zu allen Branchen.