Ja, über die ÖNACE-Klasse 68.32. Unternehmen, die zusätzlich vermitteln, sind enthalten, wenn die Verwaltung ihre Haupttätigkeit ist.
L 68
Immobilienmakler, Immobilienverwaltungen, Wohnungsgesellschaften und Unternehmen, die eigene Liegenschaften vermieten: für Handwerks- und Facility-Dienstleister, Versicherungen und Softwareanbieter, die diese Zielgruppe per Post erreichen oder ihr CRM pflegen wollen.
Unsere Datenbank Österreich umfasst 218 653 Einträge (Stand 3. November 2026); sie sind noch keiner Branche zugeordnet. Den verfügbaren Umfang für diese Branche nennen wir im Angebot.
Export der ganzen Branche: 409 € (Endpreis). Auswahlen nach Bundesland, Bezirk oder eigenen Filtern kalkulieren wir auf Anfrage.
Amtliche Statistik: 25 749 Unternehmen in Österreich laut Statistik Austria, Leistungs- und Strukturstatistik 2024 (Tabelle G_UNT1) (Berichtsjahr 2024, Tabelle erstellt am 30.06.2026). Abschnitt L Grundstücks- und Wohnungswesen (Abteilung 68): Makler, Verwaltung sowie Vermietung und Verpachtung eigener Liegenschaften. Das ist die Größe des Markts, nicht der Umfang unserer Datenbank.
Die Branche entspricht dem ÖNACE-Abschnitt L Grundstücks- und Wohnungswesen. Er umfasst Kauf und Verkauf eigener Immobilien, Vermietung und Verpachtung sowie die Vermittlung und Verwaltung für Dritte.
Bauträger, die Gebäude errichten lassen, stehen in der ÖNACE unter 41.10 im Abschnitt Bau, nicht hier. Wer Bauträger sucht, kann die Klasse in der Branche Bau und Baunebengewerbe mit anfragen.
| ÖNACE 2008 | Amtliche Bezeichnung | Für die Auswahl |
|---|---|---|
| 68.1 | Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | Immobilienhandel auf eigene Rechnung |
| 68.2 | Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | größte Gruppe; enthält viele reine Vermögensverwaltungen |
| 68.31 | Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | Immobilienmakler |
| 68.32 | Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | Hausverwaltungen und Immobilienverwaltungen |
Makler, Verwalter und Bauträger brauchen in Österreich eine Gewerbeberechtigung mit Befähigungsnachweis.
Diese 15 Spalten sind vorgesehen.
Die Klasse 68.20 ist groß und gemischt: Neben Wohnungsgesellschaften enthält sie viele Unternehmen, die nur eine oder wenige eigene Liegenschaften halten. Wer Dienstleister für Hausverwaltungen ist, sollte gezielt 68.32 anfragen.
Ein Immobilientreuhänder kann Makler und Verwalter zugleich sein. In der Statistik steht er nur unter seiner Haupttätigkeit.
Werbe-E-Mails und Werbeanrufe an Makler und Verwaltungen brauchen eine vorherige Einwilligung (§ 174 TKG 2021). Für die Erstansprache eignet sich der Brief.
Wir sind ein Installationsbetrieb mit Notdienst und suchen Hausverwaltungen (Klasse 68.32) in Wien und den angrenzenden Bezirken Niederösterreichs, für eine Postaussendung mit unserem Angebot für Wartungsverträge. Wie viele Datensätze sind das, und von wann sind die Daten?
Einsatz
Hausverwaltungen einer Region als Auftraggeber für Wartung und Reparatur.
Marktgröße für Verwaltungs- und Maklersoftware je Bundesland.
Postaussendung an Makler mit einem Kooperationsangebot.
Verwaltungen als Ansprechpartner für Abrechnung und Messdienste.
Fragen
Ja, über die ÖNACE-Klasse 68.32. Unternehmen, die zusätzlich vermitteln, sind enthalten, wenn die Verwaltung ihre Haupttätigkeit ist.
Nein. Bauträger stehen in der ÖNACE unter 41.10 (Erschließung von Grundstücken; Bauträger) im Abschnitt Bau. Sie lassen sich aber in derselben Anfrage dazunehmen.
Ein Werbeanruf braucht nach § 174 Abs. 1 TKG 2021 eine vorherige Einwilligung, auch gegenüber Unternehmen. Ein Brief ist der sichere Weg für die erste Kontaktaufnahme.
25 749 Unternehmen in Österreich laut Statistik Austria, Leistungs- und Strukturstatistik 2024 (Tabelle G_UNT1) (Berichtsjahr 2024, Tabelle erstellt am 30.06.2026). Abschnitt L Grundstücks- und Wohnungswesen (Abteilung 68): Makler, Verwaltung sowie Vermietung und Verpachtung eigener Liegenschaften. Das ist eine Zahl der amtlichen Statistik und nicht der Umfang unseres Datensatzes.
Format, Quellen, Preis und Werberecht (§ 174 TKG 2021): Fragen zu allen Branchen.