Ja, über die Gruppe 49.3 (sonstige Personenbeförderung im Landverkehr). Sie enthält auch Taxiunternehmen; eine Trennung ist über die Klasse möglich, soweit die Quelle sie liefert.
H 49–53
Güterbeförderer und Frächter, Speditionen, Lager- und Umschlagbetriebe, Kurier- und Paketdienste sowie Bus- und Taxiunternehmen: für Fahrzeughändler, Werkstätten, Versicherungen und Softwareanbieter, die Verkehrsunternehmen per Post erreichen oder ein Gebiet planen wollen.
Unsere Datenbank Österreich umfasst 218 653 Einträge (Stand 3. November 2026); sie sind noch keiner Branche zugeordnet. Den verfügbaren Umfang für diese Branche nennen wir im Angebot.
Export der ganzen Branche: 359 € (Endpreis). Auswahlen nach Bundesland, Bezirk oder eigenen Filtern kalkulieren wir auf Anfrage.
Amtliche Statistik: 17 249 Unternehmen in Österreich laut Statistik Austria, Leistungs- und Strukturstatistik 2024 (Tabelle G_UNT1) (Berichtsjahr 2024, Tabelle erstellt am 30.06.2026). Abschnitt H Verkehr und Lagerei (Abteilungen 49 bis 53): Landverkehr, Schifffahrt, Luftfahrt, Lagerei sowie Post-, Kurier- und Expressdienste. Das ist die Größe des Markts, nicht der Umfang unserer Datenbank.
Die Branche entspricht dem ÖNACE-Abschnitt H Verkehr und Lagerei. Den größten Teil bildet der Landverkehr (Abteilung 49) mit Güterbeförderung auf der Straße und Personenbeförderung.
Speditionen und Logistikdienstleister stehen in der Abteilung 52 (Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr), Kurier- und Paketdienste in der Abteilung 53.
| ÖNACE 2008 | Amtliche Bezeichnung | Für die Auswahl |
|---|---|---|
| 49.3 | Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr | Taxi- und Busunternehmen |
| 49.41 | Güterbeförderung im Straßenverkehr | Frächter und Transportunternehmen |
| 49.42 | Umzugstransporte | Übersiedlungsunternehmen |
| 52.1 | Lagerei | Lager- und Logistikzentren |
| 52.29 | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr | Speditionen |
| 53 | Post-, Kurier- und Expressdienste | Paket- und Kurierdienste |
Wer gewerblich Güter oder Personen befördert, braucht eine Konzession. Diese steht in einem öffentlichen Register.
Diese 15 Spalten sind vorgesehen.
Eine Spedition mit eigenem Fuhrpark kann unter 49.41 oder 52.29 stehen, je nachdem, was überwiegt. Wer Fuhrparkbetreiber sucht, sollte beide Klassen anfragen und die Auswahl nach Website verfeinern.
Viele Frächter sind Klein- und Kleinstbetriebe. Für eine Postaussendung ist die Geschäftsanschrift verlässlicher als eine Telefonnummer, die oft ein Mobiltelefon des Inhabers ist.
Werbeanrufe und Werbe-E-Mails brauchen eine vorherige Einwilligung (§ 174 TKG 2021). Für die Erstansprache eignet sich der Brief.
Wir verkaufen Telematiksysteme für Lkw und suchen Unternehmen der Klassen 49.41 und 52.29 in Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark mit Website, für eine Postaussendung. Wie viele Datensätze sind das, und von wann sind die Daten?
Einsatz
Fuhrparkbetreiber eines Bezirks für Außendienst und Postaussendung.
Transportunternehmen als Zielgruppe für Flottenangebote.
Marktgröße je Bundesland und Klasse abschätzen.
Regionale Frächter und Speditionen als mögliche Partner finden.
Fragen
Ja, über die Gruppe 49.3 (sonstige Personenbeförderung im Landverkehr). Sie enthält auch Taxiunternehmen; eine Trennung ist über die Klasse möglich, soweit die Quelle sie liefert.
Nein. Die Zahl der Fahrzeuge ist zwar Teil der öffentlichen Daten im Verkehrsunternehmensregister, wird dort aber einzeln abgefragt; wir übernehmen sie nicht.
Ein Werbeanruf braucht nach § 174 Abs. 1 TKG 2021 eine vorherige Einwilligung, auch gegenüber Unternehmen. Einzelheiten: B2B-Werbung und § 174 TKG 2021.
17 249 Unternehmen in Österreich laut Statistik Austria, Leistungs- und Strukturstatistik 2024 (Tabelle G_UNT1) (Berichtsjahr 2024, Tabelle erstellt am 30.06.2026). Abschnitt H Verkehr und Lagerei (Abteilungen 49 bis 53): Landverkehr, Schifffahrt, Luftfahrt, Lagerei sowie Post-, Kurier- und Expressdienste. Das ist eine Zahl der amtlichen Statistik und nicht der Umfang unseres Datensatzes.
Format, Quellen, Preis und Werberecht (§ 174 TKG 2021): Fragen zu allen Branchen.